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Vorsatz statt Fahrlässigkeit: Wann sich dein Bußgeld glatt verdoppelt

Ein Urteil des OLG Brandenburg zeigt, wie teuer es werden kann, wenn Behörden und Gerichte einen Tempoverstoß als vorsätzlich einstufen – das Bußgeld kann sich dabei schlicht verdoppeln.

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Motorrad News Redaktion

15. April 2026

Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg macht deutlich, wie folgenreich die juristische Unterscheidung zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz beim Rasen sein kann. Wer ein Temposchild bewusst ignoriert, riskiert nicht nur den üblichen Bußgeldsatz – sondern unter Umständen das Doppelte.

Der Fall: 68 km/h zu schnell – und kein Entrinnen

Auf einer Autobahn im Land Brandenburg war ein Autofahrer mit 188 km/h unterwegs, obwohl beidseitig gut sichtbare Schilder eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vorschrieben. Rund 2,6 Kilometer nach den Verkehrszeichen erfasste eine Radaranlage den Fahrer – bei einer Überschreitung von 68 km/h, also mehr als 50 Prozent über dem erlaubten Limit. Die zuständige Behörde reagierte entsprechend hart: zwei Monate Fahrverbot und ein Bußgeld von 840 Euro, begründet mit vorsätzlichem Handeln.

Klage gescheitert: Gericht sieht klaren Vorsatz

Der ertappte Fahrer wehrte sich juristisch gegen die Einstufung als Vorsatztäter. Sein Argument: Die große Entfernung zwischen dem Temposchild und der Messstelle spreche eher für Unachtsamkeit als für bewusstes Ignorieren der Vorschrift. Das Oberlandesgericht Brandenburg ließ diese Lesart jedoch nicht gelten (Az. 1 ORbs 181/25).

Die Begründung der Richter war eindeutig: Eine Distanz von 2.600 Metern biete mehr als ausreichend Gelegenheit, ein Schild wahrzunehmen und die eigene Geschwindigkeit anzupassen. Wer nach dieser Strecke noch immer mit 188 km/h über die Autobahn brettert, nehme einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln zumindest billigend in Kauf – und genau das gilt im deutschen Recht als sogenannter bedingter Vorsatz.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit – der Unterschied zählt

Das deutsche Verkehrsrecht kennt beim Thema Geschwindigkeitsüberschreitungen zwei grundlegend verschiedene Bewertungsstufen:

  • Fahrlässigkeit: Der Fahrer war unaufmerksam und hat das Schild schlicht übersehen.

  • Vorsatz: Der Fahrer hat das Schild registriert – und gibt dennoch weiter Gas.

Die Konsequenzen dieser Einordnung sind spürbar: Wird einem Verkehrsteilnehmer vorsätzliches Handeln nachgewiesen, kann das Bußgeld laut § 3 Absatz 4a der Bußgeldkatalog-Verordnung auf den doppelten Regelsatz angehoben werden. Im beschriebenen Fall bedeutete das konkret: Aus den regulären 420 Euro wurden 840 Euro.

Gilt auch für Motorradfahrer

Wer jetzt denkt, das betreffe nur Autofahrer, irrt. Die Regelung gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen – also auch für Biker. Wer auf dem Motorrad ein Tempolimit bewusst missachtet und dabei geblitzt wird, muss im schlimmsten Fall ebenfalls mit der Verdopplung des Bußgelds rechnen. Die Behörden wenden diese Möglichkeit in der Praxis durchaus regelmäßig an.

Fazit: Ein Temposchild zu kennen und es trotzdem zu ignorieren, kann juristisch teuer werden – und das im wahrsten Sinne des Wortes doppelt so teuer.

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